Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18. August 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Anbieter der nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen ist:
Ring Hosting – Inhaber Maximilian Hamstengel
Tübinger Straße 12
50739 Köln
nachfolgend „Provider“ genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Hosting-, E-Mail-, Domain- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen dem Provider und seinen Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Das Leistungsangebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer, soweit beim jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Individualvereinbarungen zwischen dem Provider und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn der Provider ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Hosting-Paketen, Preisen und Leistungen auf der Website des Providers stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist.
(2) Eine über die Website abgesendete Paket-Anfrage ist unverbindlich und stellt noch keine Bestellung oder Annahme eines Vertragsangebots dar.
(3) Nach Eingang einer Anfrage kann der Provider dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt oder wenn der Provider eine vom Kunden abgegebene Bestellung ausdrücklich bestätigt.
(4) Die Annahme und Vertragsbestätigung können insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
(5) Die Bereitstellung von Zugangsdaten oder die Freischaltung eines Hosting-Pakets erfolgt nach Vertragsschluss beziehungsweise nach einer zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten vorzeitigen Bereitstellung.
(6) Soweit eine Testphase vereinbart wird, ergeben sich deren Dauer, Leistungsumfang und etwaige anschließende Kosten aus dem jeweiligen Angebot. Eine Testphase geht nur dann automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Die mögliche monatliche oder jährliche Zahlungsweise stellt für sich allein keine Vereinbarung einer entsprechenden Mindestvertragslaufzeit dar. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(8) Verträge werden grundsätzlich in deutscher Sprache geschlossen. Wird ergänzend eine englischsprachige Vertragsfassung bereitgestellt, ist im Falle von Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.
(9) Verbraucher erhalten die gesetzlich erforderlichen Informationen über ihr Widerrufsrecht gesondert.
§ 3 Leistungen des Providers
(1) Art und Umfang der vom Provider geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung sowie etwaigen individuellen Vereinbarungen.
(2) Soweit keine bestimmte technische Ausgestaltung ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Provider berechtigt, die für die Leistungserbringung eingesetzte Hard- und Software sowie technische Verfahren zu ändern, sofern dadurch die vereinbarte Funktionalität und Leistung für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(3) Der Provider ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte, insbesondere Rechenzentrums-, Netzwerk-, Domain-, Software- und Infrastruktur-Dienstleister, einzusetzen.
(4) Soweit ein bestimmter Serverstandort oder eine bestimmte Serverregion Vertragsbestandteil ist, darf eine Verlagerung nur innerhalb des vereinbarten Standorts beziehungsweise der vereinbarten Region erfolgen, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird.
(5) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder Umständen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Providers entstehen.
Der Provider wird planbare Wartungsarbeiten, soweit möglich und zumutbar, so durchführen, dass Beeinträchtigungen der Kunden möglichst gering gehalten werden.
(6) Datensicherungen durch den Provider erfolgen nur in dem Umfang, der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.
Vom Provider bereitgestellte Backup-Funktionen entbinden den Kunden grundsätzlich nicht davon, eigene Sicherungskopien wichtiger Daten vorzuhalten, sofern nicht ausdrücklich ein vollständig vom Provider zu verantwortender Datensicherungsdienst vereinbart wurde.
(7) Umfang und Verfügbarkeit von Supportleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise der Leistungsbeschreibung.
Ein Anspruch auf Support für Kunden oder sonstige Dritte des Kunden besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(8) Kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Hauptleistung sind, können aus sachlichem Grund geändert oder eingestellt werden. Der Provider wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren, soweit die Änderung für den Kunden von Bedeutung ist.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für Vertragsschluss, Leistungserbringung und Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Änderungen insbesondere von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder sonstigen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten sind dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ihm bereitgestellte Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und sichere Zugangsdaten beziehungsweise Passwörter zu verwenden.
Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern und den Provider zu informieren, soweit dessen Systeme betroffen sein können.
(3) Der Kunde ist für die von ihm auf den bereitgestellten Systemen gespeicherten, veröffentlichten, übertragenen oder anderweitig verarbeiteten Inhalte verantwortlich.
(4) Der Kunde darf die Leistungen des Providers insbesondere nicht verwenden für:
- Inhalte oder Tätigkeiten, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen,
- die Verbreitung von Schadsoftware,
- Phishing oder vergleichbare Täuschungsversuche,
- den unberechtigten Zugriff auf Systeme oder Daten Dritter,
- Angriffe auf IT-Systeme oder Netzwerke,
- den Versand unerlaubter oder rechtswidriger Massen- beziehungsweise Werbe-E-Mails,
- die vorsätzliche Beeinträchtigung der Systeme oder Netze des Providers oder Dritter oder
- sonstige missbräuchliche oder rechtswidrige Zwecke.
(5) Der Kunde hat die für seine eingesetzten Anwendungen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört insbesondere, selbst installierte Anwendungen, Content-Management-Systeme, Plugins und sonstige Software in einem angemessenen und sicheren Zustand zu halten, soweit deren Wartung nicht ausdrücklich vom Provider übernommen wurde.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene eigene Sicherungskopien wichtiger Daten anzulegen, sofern die vollständige Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung des Providers vereinbart wurde.
(7) Der Kunde hat die für ihn geltenden datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Macht ein Dritter wegen eines vom Kunden zu vertretenden Rechtsverstoßes berechtigte Ansprüche gegen den Provider geltend, stellt der Kunde den Provider von diesen Ansprüchen und den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde den zugrunde liegenden Rechtsverstoß zu vertreten hat.
§ 5 Domains
(1) Soweit die Registrierung oder Verwaltung von Domains Bestandteil des Vertrags ist, erfolgt diese unter Einbeziehung der jeweils geltenden Bedingungen und Vergaberichtlinien der zuständigen Registrierungsstelle beziehungsweise des eingesetzten Registrars.
(2) Der Provider kann nicht gewährleisten, dass eine vom Kunden gewünschte Domain zum Zeitpunkt der Registrierung noch verfügbar ist oder dauerhaft registriert werden kann.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die von ihm gewünschte Domain oder deren Nutzung Rechte Dritter verletzt.
(4) Der Kunde stellt dem Provider diejenigen Angaben zur Verfügung, die für Registrierung, Verwaltung oder Transfer einer Domain aufgrund der Vorgaben der zuständigen Registrierungsstelle oder des Registrars erforderlich sind.
(5) Änderungen der Gebühren von Registrierungsstellen oder Registraren können nach Maßgabe von § 8 dieser AGB berücksichtigt werden.
§ 6 Maßnahmen bei Rechtsverstößen und Sicherheitsgefährdungen
(1) Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass über ein Kundenkonto rechtswidrige Inhalte verbreitet, IT-Systeme angegriffen, Schadsoftware betrieben oder andere erhebliche Verstöße gegen diese AGB begangen werden, kann der Provider die betroffenen Dienste vorübergehend einschränken oder sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
(2) Gleiches gilt, wenn eine Sperrung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die Systeme des Providers, anderer Kunden oder Dritter erforderlich ist.
(3) Der Provider wird den Kunden über eine Sperrung und deren Grund informieren, soweit dem keine gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
(4) Soweit der zugrunde liegende Verstoß beseitigt wurde und keine weiteren Gründe für die Sperrung bestehen, wird der Provider die Leistung innerhalb angemessener Zeit wieder freigeben.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode, insbesondere monatlich oder jährlich.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden regelmäßig wiederkehrende Entgelte im Voraus berechnet.
(3) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt.
(4) Rechnungsbeträge sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Ist kein gesondertes Zahlungsziel angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Der Eintritt des Zahlungsverzugs und dessen Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Entstehen dem Provider aufgrund des Zahlungsverzugs erforderliche und nachweisbare Kosten, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
§ 8 Änderungen von Preisen
(1) Für laufende Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Der Provider ist berechtigt, regelmäßig wiederkehrende Entgelte anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss Kosten verändern, die unmittelbar für die Erbringung der jeweiligen Leistung relevant sind.
Hierzu können insbesondere Änderungen von Kosten für
- Rechenzentrums- und Infrastrukturleistungen,
- Energie,
- Netzwerk- und Internetanbindungen,
- Software- und Lizenzgebühren,
- Domain-Registrierungen,
- Leistungen externer Dienstleister sowie
- gesetzliche Abgaben, Steuern oder vergleichbare staatliche Belastungen
gehören.
(3) Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die für die konkrete Leistung relevanten Gesamtkosten tatsächlich erhöht haben. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind gegeneinander zu berücksichtigen.
Entsprechende Kostensenkungen sind bei der Preisgestaltung ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.
(4) Der Provider informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform.
(5) Im Falle einer Preiserhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht wird der Provider bei Mitteilung der Preiserhöhung hinweisen.
(6) Preisänderungen, die nicht von den vorstehenden Voraussetzungen erfasst werden, bedürfen einer Vereinbarung zwischen Provider und Kunde.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Wird ausdrücklich eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ergibt sich diese aus dem jeweiligen Angebot.
Für Verbraucher darf eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte anfängliche Vertragslaufzeit die gesetzlich zulässige Höchstdauer nicht überschreiten.
Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und kann vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
(4) Eine monatliche oder jährliche Abrechnung führt allein nicht zu einer entsprechenden Mindestvertragslaufzeit.
(5) Die Kündigung kann mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.
Soweit der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Verbrauchern eine elektronische Kündigungsmöglichkeit über seine Website bereitzustellen, bleibt diese Möglichkeit unberührt.
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Provider kann insbesondere vorliegen, wenn
- der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung erhebliche fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt,
- der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht abstellt,
- die Dienste des Providers für erhebliche rechtswidrige Aktivitäten oder Angriffe auf IT-Systeme genutzt werden oder
- der Provider aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben zur Beendigung des Vertrags verpflichtet ist.
Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.
(7) Nach Vertragsende ist der Kunde dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu sichern und gegebenenfalls Domains zu einem anderen Anbieter zu übertragen.
Der Provider ist berechtigt, nach Vertragsende verbleibende Kundendaten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderweitigen Vereinbarungen entgegenstehen.
§ 10 Sanktionen, Embargos und sonstige gesetzliche Beschränkungen
(1) Der Provider erbringt keine Leistungen, deren Bereitstellung gegen unmittelbar anwendbare gesetzliche Sanktionen, Embargos, Exportkontrollvorschriften oder vergleichbare rechtliche Beschränkungen verstoßen würde.
(2) Der Provider ist berechtigt, die für eine gesetzlich erforderliche Prüfung notwendigen Informationen vom Kunden anzufordern.
(3) Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Erbringung einer Leistung gegen anwendbare gesetzliche Beschränkungen verstößt, kann der Provider den Vertragsschluss ablehnen beziehungsweise eine bestehende Leistung im gesetzlich erforderlichen Umfang einschränken oder beenden.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Provider verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und seiner Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet der Provider im Rahmen einer Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO, wird mit dem Kunden, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
(3) Soweit für die Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erforderlich ist, erfolgt diese nur unter Beachtung der hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
§ 12 Haftung
(1) Der Provider haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
- in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Provider auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Providers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
(5) Hat der Kunde entgegen einer bestehenden Verpflichtung schuldhaft keine angemessene Datensicherung vorgenommen, wird dies bei der Bestimmung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
§ 13 Änderungen dieser AGB bei bestehenden Verträgen
(1) Änderungen dieser AGB gelten für neu abgeschlossene Verträge ab dem jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.
(2) Bei bestehenden Verträgen kann der Provider Änderungen dieser AGB vorschlagen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder notwendiger technischer beziehungsweise organisatorischer Anpassungen.
(3) Änderungen nach Absatz 2 dürfen das vertragliche Gleichgewicht zwischen Provider und Kunde nicht unangemessen zum Nachteil des Kunden verändern. Insbesondere können auf diesem Weg keine wesentlichen Hauptleistungspflichten oder Preise geändert werden; für Preisänderungen gilt ausschließlich § 8.
(4) Der Provider wird den Kunden über Änderungen bestehender Vertragsbedingungen rechtzeitig in Textform informieren.
Soweit für die Wirksamkeit einer Änderung die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, wird der Provider diese ausdrücklich einholen. Das bloße Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung, soweit nicht im konkreten Einzelfall eine gesetzlich zulässige abweichende Regelung besteht.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Providers.
(3) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Provider und Kunde haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(5) Soweit Erklärungen des Kunden gegenüber dem Provider einer Form bedürfen, genügt Textform, insbesondere E-Mail, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.